Allgemeine Garantiebestimmungen der INNOLICHT GmbH

Gültig für Länder der Europäischen Union und der Schweiz. Auf Antrag kann die Garantie auch auf andere Länder erweitert werden.

INNOLICHT GmbH, Mülheimer Straße 128, 46045 Oberhausen, Deutschland gibt auf bestimmte Produkte eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Diese Garantien gelten für LED Leuchten, LED Module, Betriebsgeräte und LED-Komponenten, die der Käufer von der Innolicht GmbH nachweislich mit Rechnung erworben hat und für Herstellungs- und Materialfehler auf alle genannten Produkte. Unter der Voraussetzung, dass die unten genannten Garantiebedingungen erfüllt werden, wird die Innolicht GmbH die Produkte entweder reparieren oder mit einem neuen, vollfunktionsfähigen Produkt ersetzen.

Die Garantie tritt ab dem Rechnungsdatum in Kraft und gilt für Herstellungs- und Materialfehler, wenn die Produkte wie folgt verwendet/installiert wurden:

  • Gemäß Ihrer Zweckbestimmung und Anwendungsspezifikationen
  • Innerhalb der angegebenen Betriebsbereiche
  • Innerhalb der zugelassenen Umgebungstemperatur
  • Innerhalb der angegebenen Leistungsbereiche, z.B. Spannung, Strom und Frequenz
  • In einer professionellen zulässigen Art in Übereinstimmung mit den dazugehörigen Produktdatenblättern, Bedienungs- und Montageanleitungen

§1 Garantiezeitraum

Innolicht GmbH gewährt dem Käufer für nachfolgend aufgeführte LED Produkte folgende Garantiezeiträume ein:

  1. für Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt Innolicht GmbH eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechnungsdatum.
  2. für Produkte mit einer Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt Innolicht GmbH eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren ab Rechnungsdatum.

§2 Garantiebedingungen und Garantieleistungen

Die von der Innolicht GmbH gewährten Garantieleistungen gelten unter nachfolgenden Bedingungen:

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und zu prüfen.
  2. Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch Material-, Konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler verursacht wurden.
  3. Beanstandungen wegen falscher oder unvollständiger Lieferungen oder wegen Mängeln müssen Innolicht GmbH unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Ablieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Treten Mängel später auf, so sind diese Innolicht GmbH in gleicher Form und innerhalb der gleichen Frist, gerechnet ab Entdeckung des Mangels, mitzuteilen. Beanstandungen wegen verdeckter Mängel sind in jeden Fall nur im Garantiezeitraum zulässig. Mängel sind konkret zu bezeichnen. Nach Fristablauf gilt die Ware als genehmigt und es stehen dem Besteller keine Rechte irgendwelcher Art zu.
  4. Bei Erhalt einer äußerlich beschädigten Warensendung ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich den Schadensersatzanspruch beim Spediteur geltend zu machen und Innolicht GmbH davon sofort schriftlich zu unterrichten.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf eventuelle Materialfehler hin sorgfältig zu überprüfen. Für Schäden und Unfälle, die während und/oder nach der Montage entstehen, ist Innolicht GmbH nicht haftbar.
  6. Die Produktgarantie bezieht sich auf die unter §1 aufgeführten LED Produkte, sofern diese entsprechend den Hinweisen und technischen Datenblättern von Innolicht GmbH sowie den geltenden IEC-Normen betrieben werden.
  7. Innolicht GmbH behält sich das Recht vor, Nachbesserungen an ausgefallenen Garantieobjekten, auf Grund von nachweislichen Materialfehlern oder Herstellerfehlers im Garantiezeitraum durchzuführen, einen gleichwertigen oder besseren Ersatz oder ein Austauschprodukt zu liefern.
  8. Durch die Ersatzlieferung von Austauschprodukten entsteht keine Garantieverlängerung.
  9. Innolicht GmbH behält sich das Recht vor, über die Berechtigung eines Garantieanspruches selber zu entscheiden.
  10. Zur Abwicklung des Garantieanspruches ist Innolicht GmbH schriftlich vom Käufer zu informieren. Außerdem ist eine frachtfreie Rücksendung des kompletten Produktes zur Überprüfung auf Garantieansprüche erforderlich und wird nur nach vorheriger Rücksprache mit Innolicht GmbH entgegengenommen.
  11. Eine Garantieleistung wird erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung vorgelegt wird. Die Garantiezeit beginnt ab Kaufdatum und nicht nach Tag der Installation. Ohne entsprechende Originalrechnung kann Innolicht GmbH eine kostenlose Garantieleistung ablehnen.
  12. Eine Garantieleistung wird nicht erbracht, falls die auf dem Produkt aufgebrachten Typenschilder oder Kennzeichnungen wie zum Beispiel der Modellname, die Seriennummer oder Baureihe unkenntlich, geändert oder entfernt wurden.
  13. Natürlicher Verschleiß und/oder Schäden, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Benutzung oder Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind, sind von einer Garantieleistung ausgeschlossen.
  14. Wird das Produkt durch den Käufer oder Dritte geöffnet oder durch den Einbau von Ersatzteilen, Fremdteilen anderer Hersteller technisch verändert, erlischt der Garantieanspruch. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Behandlung und Montage oder Inbetriebnahme des Garantieproduktes.
  15. Die Garantieleistung wird nicht erbracht, falls das Garantieprodukt unsachgemäß angeschlossen und installiert wurde und/oder in einem Stromnetz mit falschem Spannungsbereich betrieben wird und/oder Spannungsspitzen oder sonstige Unregelmäßigkeiten im Stromnetz das Garantieprodukt beschädigen könnte. In all diesen Fällen haftet Innolicht GmbH nicht.
  16. Bekannte und übliche Veränderungen bei Leuchtdioden wie Leistungsverlust, Helligkeitsverlust, Veränderung der elektrischen Eigenschaften und Farbgebung sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantiebedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Mortalität über der Nennausfallrate von 0,2%/1000 Betriebsstunden, ein mittlere Lichtstromrückgang bei LED Modulen ist bis zu einem Wert von 0,4%/1000 Betriebsstunden üblich und nicht von der Garantie erfasst.
  17. Ist die Ware mangelhaft und die Mängelrüge rechtzeitig erfolgt, kann der Käufer nach Maßgabe der §§437ff BGB Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wird die Nacherfüllung verweigert oder schlägt diese fehl, so ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern.
  18. Zur Änderung und Nachbesserung, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen, hat der Käufer der Innolicht GmbH eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Käufer dieses, ist Innolicht GmbH von der Mängelhaftung befreit.
  19. Innolicht GmbH übernimmt keine Kosten für den Transport, die Montage oder die Demontage des Produktes, noch den damit zusammenhängenden Risiken. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn sowie Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
  20. Bei nachgewiesenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Innolicht GmbH, einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen kann Innolicht GmbH für Transportkosten oder Montagekosten haftbar gemacht werden.
  21. Der Käufer hat grundsätzlich die vertraglichen Verpflichtungen, so auch die vereinbarte Zahlungsbedingung einzuhalten. Werden Mängelrügen geltend gemacht, dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
  22. Bei Fehlern aufgrund Aussetzungen in extremen Bedingungen, wie z.B: Donner, Blitz, Wassereintritt, Feuer, schlechte Belüftung oder anderen Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von Innolicht GmbH liegen entfällt die Garantieleistung.
  23. Verlangt der Käufer Garantieleistung von Innolicht GmbH, die sich zu einem späteren Zeitpunkt als nicht zutreffend herausstellen, kann Innolicht GmbH diesbezügliche sämtliche in diesem Zusammenhang gemachten Kosten und Aufwendungen dem Käufer berechnen.
  24. Hinsichtlich der Funktionalität und Wechselwirkung mit anderen Komponenten ist die Garantieleistung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von Innolicht GmbH vor.

Stand Juni 2018